|
  Diese neuartige Anlage ist die Antwort unserer Firma auf die Forderungen der EU-Altautoverordnung. Der Inhalt der Altautoverordnung ist, dass keine sechswertigen Chromverbindungen auf verzinkten Oberflächen für Passivierungen und Versiegelungen verwendet werden dürfen. Die neue Anlage ist völlig ChromVI-frei ausgelegt. Vermischungen sind somit ausgeschlossen. Auch die neue Abwasseraufbereitungsanlage ist von der bestehenden Abwasseraufbereitungsanlage getrennt. Somit ist ein Werk entstanden, welches die neuesten Standards der Oberflächentechnik erfüllt. Der Einsatz einer völlig neuen Technologie während der Beschichtungsprozesse sorgt für einen höchst sparsamen Vebrauch von Chemikalien.  
|